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Autotüren als Gefahr für Radfahrer*innen

04.02.2021 – SPD-Verkehrspolitikerin fordert Informationskampagne zur Prävention von „dooring“-Unfällen.

Innerhalb kurzer Zeit berichtete die Kölner Presse über mehrere sogenannter „dooring“-Unfälle: Auf der Kalk-Mülheimer-Straße wie am Hansaring gab es Verletzte durch plötzlich sich öffnende Autotüren. In Kalk waren zwei Kinder betroffen, die im Radanhänger des Vaters saßen. Deutschlandweit entfallen laut einer Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.  sieben Prozent der Unfälle zwischen Rad- und Autofahrer*innen auf Kollisionen mit sich öffnenden Autotüren.

„Wir können uns nicht auf glimpfliche Ausgänge wie zuletzt in meinem Wahlkreis verlassen und müssen Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer*innen ergreifen“, bewertet die Kölner Landtagsabgeordnete und Verkehrsexpertin Susana dos Santos Herrmann die Lage. „Jeder fünfte dieser Unfälle endet mit einer schweren Verletzung für die Radfahrerin oder den Radfahrer.“

„Ich fordere eine Informationskampagne, die für den lebensrettenden Schulterblick sensibilisiert“, so dos Santos Herrmann weiter. „Wenn ich meine Türe langsam und durch einen Übergriff mit der von der Türe abgewandten Hand öffne, schaue ich automatisch über die Schulter und sehe sich nähernde Radfahrende.“ Schon seit Jahren verweisen Experten u.a. vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat auf diese einfache Lösung, die zu mehr Aufmerksamkeit beim Öffnen der Autotür führe.

Während Baumaßnahmen für Radwege Zeit brauchen, könne so die Rücksicht auf Radfahrende kurzfristig gesteigert werden. „Stadt und Land könnten dies fördern: Zum Beispiel mit Social-Media-Inhalten und Werbetafeln zur Sicherheit im Verkehr, die die Autofahrer*innen gezielt sensibilisieren. Aufeinander achten heißt am Ende weniger Unfälle und das wünschen sich doch alle“, appelliert die SPD-Politikerin.

Versicherungsschutz gewährleisten – Präzisierung der StVO gefordert

“Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ – so regelt es die Straßenverkehrsordnung (§14 StVO). Die zuständigen Gerichte urteilen laut ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) konsequent im Sinne des Schutzes der Radfahrenden. Trotzdem versuchten Versicherungen oftmals, Radfahrenden wegen angeblichen Mitverschuldens den vollen Schadensersatz zu verweigern. Häufig lautete die Begründung, sie hätten keinen ausreichenden Abstand eingehalten. „Ich wirke darauf hin, dass die StVO auf Bundesebene präzisiert und der Rechtsprechung so angepasst wird, dass Versicherungsschutz vollumfänglich besteht“, so dos Santos Herrmann abschließend.

Kampagne “Kopf drehen, Rad Fahrende Sehen!”, Deutscher Verkehrssicherheitsrat

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